Der US-Tech-Konzern zieht seine Beschwerde im Rechtsstreit gegen die Republik und die Bundeskanzlei zurück. Der Widerstand gegen die Veröffentlichung von Verträgen kostete die Steuerzahler eine Viertelmillion Franken.
Was hat Amazon alles an Argumenten ins Feld geführt, damit dieser Vertrag nicht an die Öffentlichkeit gelangt? Die Wirtschaftsfreiheit sei gefährdet, die Privatsphäre der Mitarbeiterinnen in Gefahr – und bereits das Inhaltsverzeichnis des Dokuments sei Geschäftsgeheimnis.
Die Rede ist vom Rahmenvertrag, den der Tech-Konzern von Jeff Bezos seit 2021 mit der Schweizer Bundesverwaltung unterhält. Damals vergab die Bundeskanzlei die Aufträge zum Unterhalt von Cloud-Anwendungen für die Verwaltung an den chinesischen Konzern Alibaba sowie an die US-Unternehmen Microsoft, IBM, Oracle und eben Amazon. Ein Aufschrei ging durch Politik und Medien.
Sensible Daten von Schweizer Bürgerinnen, die via Cloud womöglich in den Händen amerikanischer (und chinesischer) Strafverfolger und Geheimdienste landen? Die Bundeskanzlei geriet in Erklärungsnot – auch deshalb, weil die Republik aufdeckte, dass die Ausschreibung gezielt auf sogenannte Hyperscaler aus den USA ausgerichtet war. Über Rechenzentren auf drei Kontinenten – eine zentrale Voraussetzung für den Zuschlag – verfügten damals nämlich nur die wenigsten europäischen Cloud-Anbieterinnen.
Der Bund beschwichtigte. Man habe datenschutzfreundliche Verträge ausgehandelt, und gemäss den «Cloud-Prinzipien der Bundesverwaltung» sollten grundsätzlich keine schützenswerten Personendaten in amerikanischen Rechenzentren landen.
Mehrere Jahre später zeigte sich allerdings: Die Bundesämter nutzen die Clouds der amerikanischen und chinesischen Anbieter nur zaghaft. Kein Wunder: Sie sind verunsichert, weil sie selbst für den Datenschutz bei ihren Projekten verantwortlich sind.
Hinzu kommt, dass die Ämter «nur» mit Microsoft und Amazon zusammenarbeiten wollen. So laufen zurzeit Zoll-Apps auf der Cloud von Amazon und das Organspenderegister auf der Microsoft-Cloud. Und sie werden noch eine Weile dort bleiben. Der Grund: Die vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation geplante grosse Swiss Government Cloud ist noch nirgends; es gab noch nicht einmal eine Ausschreibung dafür. Damit Anwendungen wie die Zoll-Apps nicht plötzlich abgeschaltet werden, hat die Bundeskanzlei die Rahmenverträge mit den amerikanischen und chinesischen Konzernen nochmals um 5 Jahre verlängert.
Von den vorgesehenen 110 Millionen Franken sind insgesamt erst 61 Millionen «reserviert» – Jargon für eine Art Vorbuchung – und 8,2 Millionen Franken an Cloud-Dienstleistungen genutzt worden, wie interne Unterlagen zeigen, die der Republik vorliegen. Das bedeutet auch: Die Ämter können noch viele Cloud-Dienstleistungen vom bereits gesprochenen Budget buchen.
Umso wichtiger ist es für die Öffentlichkeit und die Schweizer Bevölkerung, zu erfahren, was genau in den Rahmenverträgen zwischen Bund und Big-Tech-Konzernen steht.
Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz des Bundes hat die Republik deshalb bereits vor drei Jahren die Herausgabe der Verträge verlangt. Und weil die Konzerne dagegen opponierten, ist sie bis vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen. Nach dem Gesuch der Republik verhandelte die Bundeskanzlei fast ein Jahr mit den Konzernjuristen über verschiedene Details.
Mehr dazu: https://www.republik.ch/2026/03/23/amazon-gibt-auf

