Palantir klagt gegen die Republik

Palantir klagt gegen die Republik

Solche Resonanz gibt es kaum je auf Schweizer Investigativ­recherchen. Doch das Timing für die zweiteilige Serie zum Wirken des Unter­nehmens Palantir in der Schweiz, die wir am 8. und 9. Dezember 2025 veröffentlicht haben, hätte besser nicht sein können.

Das Unternehmen, das bis heute massgeblich von seinen beiden wichtigsten Gründern geprägt wird – dem frühen Trump-Unterstützer und Tech-Investor Peter Thiel und dem CEO Alex Karp –, steht momentan sehr häufig in den inter­nationalen Schlagzeilen. Palantir entwickelt Software für zivile und militärische, geheim­dienstliche sowie polizeiliche Zwecke und ist nicht irgendeine Firma. ICE macht mithilfe von Palantir-Produkten Jagd auf Migrantinnen in den USA. Die israelische Armee verwendet Palantir-Software, unter anderem auch für ihre Gaza-Offensive. Die britische Gesundheits­behörde NHS hat während der Pandemie mit Palantir-Produkten ihre Daten­analyse betrieben und stützt sich seither weitest­gehend auf die Tools aus den USA.

Der Palantir-CEO Alex Karp legt eine sehr aggressive Haltung gegenüber Europa an den Tag und wirkt wie ein Sprachrohr der trumpschen Anti-EU-Politik. Der Grosskonzern, einer der Weltmarkt­führer im digitalen Rüstungs­bereich, pflegt zudem eine irritierend martialische, häufig menschen­verachtend anmutende Rhetorik. Das Unternehmen wirbt mit seinen Fähigkeiten zur «Optimierung der kill chain».

Gemeinsam mit den Co-Autorinnen des WAV-Recherche­kollektivs – Marguerite Meyer, Lorenz Naegeli, Balz Oertli und Jennifer Steiner – hat die Republik-Tech-Reporterin Adrienne Fichter auf der Basis von umfang­reichen Gesuchen gemäss Schweizer Öffentlichkeits­gesetz heraus­zufinden versucht, ob, weshalb und in welcher Form die Schweizer Bundes­behörden in Kontakt standen mit dem umstrittenen Konzern. Anhand der von den Behörden zugänglich gemachten Dokumente konnte sie Palantirs sich über sieben Jahre erstreckende, vielfältige Aktivitäten rekonstruieren, um mit der Schweiz ins Geschäft zu kommen. Besonders brisant: Der Armeestab unterzog die Palantir-Produkte einer Evaluation und rät von der Verwendung von Palantir-Software ab. Der Armeestab schätzte das Risiko einer Daten­weitergabe an die US-Regierung als zu hoch ein. Bedenken äusserte er auch bezüglich der mit Palantir verbundenen Reputations­risiken.

Besonders diese Einschätzungen des Schweizer Armee­reports werfen international hohe Wellen. Der «Guardian» und auch der österreichische «Standard» haben die Ablehnung thematisiert. Zahlreiche Finanzportale und Börsen­magazine haben die Story ebenfalls aufgenommen. Die Sprecherin des Chaos Computer Club Constanze Kurz hat die Recherche von WAV und Republik Ende Dezember am renommierten «Chaos Communication Congress» einem inter­nationalen Publikum präsentiert.

Dieses grosse internationale Echo scheint dem US-Unternehmen zu missfallen. Die Irritation des Konzerns wäre nach­vollziehbar: Sowohl geschäftlich als mehr und mehr auch ideologisch scheint Palantir aufs Engste mit der Trump-Regierung verbunden zu sein. Angesichts der zunehmenden Vertrauens­krise zwischen der US-Administration und den Führungs­mächten der EU dürfte Palantirs Markt­position in Europa inzwischen deutlich fragiler geworden sein. Bald nach Erscheinen der Republik-Artikel verfasste das Unternehmen einen ausführlichen Blogbeitrag, in dem die Republik verschiedener Falsch­aussagen bezichtigt wird. Es ist nach unserer Kenntnis das erste Mal überhaupt, dass sich Palantir zu einem Medienbeitrag so ausführlich äussert.

Zwischen Weihnachten und Neujahr trat Palantir mit Gegen­darstellungs­forderungen an die Republik heran, die die Republik als unbegründet betrachtete und auf die sie deshalb nicht eintreten konnte.

Ende Januar erfolgte eine Gegen­darstellungs­klage von Palantir gegen die Republik, die nun beim Zürcher Handels­gericht hängig ist. Welche Funktion die Gegen­darstellung im Schweizer Medienrecht erfüllt, was die Annahme oder die Ablehnung von Gegen­darstellungs­forderungen über die Wahrheit oder Falschheit von Sachverhalten aussagen, welche presse­ethischen Standards die Republik sich zu respektieren bemüht und wie sie konkret mit einer Reihe von älteren Gegen­darstellungs­forderungen umgegangen ist, wird in diesem Republik-Artikel aus dem Jahr 2021 geschildert.

Die Palantir-Recherche von WAV und Republik baut sehr weitgehend auf amtlichen Dokumenten auf, in die wir aufgrund des Schweizer Öffentlichkeits­gesetzes Einsicht nehmen konnten. Dazu gehören auch Memos, E-Mail-Verkehr, Korrespondenzen und Informations­material über Produkte von Palantir selbst und teilweise bestehende Medienberichte, gegen deren Darstellungen Palantir nie Einspruch eingelegt hat. Nebst der Dokumenten­analyse sprachen wir mit verschiedenen Quellen – sowie mit Palantir-Kadern am Zürcher Sitz, die in der Recherche auch zu Wort kommen. Alle aus dem Gespräch verwendeten Zitate wurden vorgelegt und abgesegnet. Aus unserer Sicht hielten sich die Autorinnen an die hohen Standards für journalistische Arbeit, auf die die Republik und WAV sich verpflichten. Wie bei allen Republik-Artikeln wurde vor der Publikation ein gründlicher Fakten­check gemacht.

Fest steht, dass sämtliche natürlichen und juristischen Personen das Recht haben, Gegen­darstellungen einzuklagen, wenn sie glauben, dafür gute Gründe zu haben. Das gilt selbst­verständlich auch für Palantir. Die Republik ist der Überzeugung, dass eine faire medien­rechtliche Regulierung der öffentlichen Debatte wichtig und richtig ist.

Fest steht auch: Die Tatsache, dass ein global agierender 300-Milliarden-Dollar-Konzern juristisch vorgeht gegen ein kleines Schweizer Medien-Start-up, sagt etwas aus darüber, wie gross die Irritationen, die die WAV- und Republik-Recherche ausgelöst hat, bei der Palantir-Führung sind. Und dass es zudem etwas aussagt über den Begriff von Öffentlichkeit und demokratischer Auseinander­setzung, der gepflegt wird bei einem Tech-Giganten, der weltweit Armeen, Geheimdienste und Polizei­behörden mit Software beliefert, die zur Überwachung, Kontrolle und Verfolgung von Bürgerinnen und Bürgern benutzt wird.

Das Urteil des Zürcher Handels­gerichts wird voraus­sichtlich in ein paar Wochen zu erwarten sein. Die Republik hat volles Vertrauen in die Unabhängigkeit der Schweizer Justiz.

Auch erschienen hier: https://www.republik.ch/2026/02/14/palantir-klagt-gegen-die-republik

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