Die Schweizerische Wettbewerbskommission leitet eine Untersuchung ein gegen Google.
Die Mitteilung dazu:
«Vor kurzem hat Google diese Funktion in der Schweiz abgeschafft, während sie im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) weiterhin verfügbar ist. Dadurch wird für Nutzende in der Schweiz standardmässig die Suchmaschine Google Search festgelegt, ohne dass ihnen bei der Ersteinrichtung ihres Geräts ein Auswahlbildschirm angezeigt wird.
Standardeinstellungen spielen in digitalen Märkten eine entscheidende Rolle. Der «Choice Screen» soll Abschottungseffekte durch Voreinstellungen verringern. Durch die Abschaffung dieser Funktion könnte die Sichtbarkeit von Suchmaschinen, die mit Google konkurrieren, bei der Einrichtung des Geräts eingeschränkt und damit die Markteintrittsbarrieren erhöht werden.
Diese neue Praxis von Google könnte die Wettbewerbsmöglichkeiten von Suchmaschinenanbietern und im weiteren Sinne auch von anderen digitalen Diensten beeinträchtigen. Ausserdem führt sie zu einer Ungleichbehandlung von Nutzenden in der Schweiz gegenüber jenen im EWR, obwohl die Wettbewerbsbedingungen vergleichbar sind.
Die Vorabklärung soll klären, ob Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Kartellgesetzes vorliegen. Die Ergebnisse dieses Verfahrens könnten auch für die Beurteilung von Praktiken im Zusammenhang mit Voreinstellungen auf anderen Mobilgeräten von Interesse sein.»
Die Untersuchung an und für sich ist nicht überraschend.
Doch der Grund, warum es soweit kam, ist doch spannend:
Es geht wie gesagt um den «Choice Screen»: Wer ein Android-Handy in Betrieb nimmt, erhielt bei der Einrichtung die Möglichkeit andere Apps einzurichten (Android gehört ja bekanntlich zu Google). Die Schweiz hat hierbei von einer Entscheidung der EU profitiert.
Ich habe vor einem Jahr ein neues Handy für jemanden eingerichtet und festgestellt: in der Tat konnte man andere Suchmaschinen und Browser gleich von Beginn weg auswählen.
Die Optionen von Google kamen nicht zuoberst, sondern weiter unten vor.
Schweiz proftierte von der EU-Entscheidung
Diese Wahlfreiheit für die Schweizer Android-User geht zurück auf die Kartellentscheidung der EU-Kommission gegen Google im „Android‑Fall“ im Juli 2018; in dieser Entscheidung untersagte die Kommission u.a. die Bündelung und erzwungene Vorinstallation bestimmter Google‑Apps (Suche, Chrome) als Voraussetzung für den Play Store in der EU.
Die Kommission kritisierte insbesondere, dass Gerätehersteller Google Search und Chrome vorinstallieren mussten, um überhaupt Zugriff auf den Play Store und zentrale Google‑Dienste zu bekommen.
Die Kommission verkündete die Entscheidung samt Rekordstrafe (4,34 Mrd. Euro) am 17. Juli 2018. Google musste innerhalb von 90 Tagen sein Lizenzmodell ändern; seit Herbst 2018 gibt es in der EU somit ein neues Modell, in dem Suche und Chrome von den übrigen Google‑Apps entbündelt werden und nicht mehr zwingend vorinstalliert sein müssen, wenn Hersteller den Play Store lizenzieren.
Wie erwähnt profitierte die Schweiz von dieser erkämpfen Regel lange Zeit. Denn Google wendete sie auch für alle Schweizer Android-User:innen ab. Kein Wunder, denn auch bei uns hierzulande würde die Vorinstallation von Google-Apps (wie sie lange Zeit der Fall war) als wettbewerbsschädliches Verhalten durch ein Unternehmen gelten. Und die WEKO hätte eine Untersuchung eingeleitet, wenn Google nicht nachgezogen wäre.
Natürlich überliess der Big Tech-Riese der EU nicht kampflos das Feld:
Der Konzern hat gegen die Android‑Entscheidung der EU-Kommission Rechtsmittel eingelegt; der vollständige Instanzenzug lief von 2018 bis zur endgültigen Bestätigung der Geldbusse durch den Europäischen Gerichtshof im Juli 2026.
Damit ist der Instanzenzug seit 2 Wochen im Android‑Kartellfall abgeschlossen; weitere Rechtsmittel stehen Google auf EU‑Ebene nicht mehr offen.
Interessant dabei ist: Obwohl die Entscheidung nun definitiv für den EU-Raum gilt, hat Google diese im Fall der Schweiz wieder rückgängig gemacht.
Google machte es wieder rückgängig- obwohl es definitiv für die EU gilt
Das bedeutet: Google hat seine Dienste wieder den Schweizer:innen aufgezwungen, obwohl der Konzern bisher sonst die EU-Urteile und Kommissionsbeschlüsse sehr oft ausdehnt und die Schweiz profitierte.
In der Vergangenheit war die Schweiz «Nutzniesserin» vieler Entscheidungen der EU.
Etwa bei der Zusammenführung von Instagram, Whatsapp und Facebook-Profilen zu einem SUPER-Profil für den Konzern Meta, der seine User damit erpresste (friss oder stirb-Methode). Die Verdichtung und Zusammenführung soll vor allem dem Werbeprofil dienen. Nach Protesten ist Meta davon abgekommen und auch die Schweiz hat davon profitert. Oder auch die Uploadfilter die die Schweiz im Sachen Urheberrecht genauso betrifft. Youtube wendet diese auch für Schweizer Creators an.
In Sachen KI, Plattformregulierung und Datenschutz hat die Schweiz eine Anpassung an die EU entweder vollzogen oder ist gerade dran, dies auszuarbeiten (meistens jedoch stark abgemildert, und unternehmenfreundliche Light-Version).
Anders im Vergleich zur Plattformregulierung (EU «Digital Services Act») hat die Schweiz den Digital Market Act der EU nicht autonom gesetzgeberisch vollzogen. Es gibt somit kein Schweizer Äquivalent dazu.
Wie sich diese voneinander unterscheiden?
Das Schweizer Wettbewerbsrecht (Kartellgesetz, WEKO) arbeitet primär ex post: Es greift ein, wenn ein Verhalten (z.B. Missbrauch, unzulässige Abrede) konkret als problematisch erkannt und untersucht wird.
Der DMA ist ex ante‑Regulierung: Er definiert Gatekeeper nach objektiven Kriterien und schreibt ihnen vorab detaillierte Gebote und Verbote vor (Interoperabilität etc.), ohne dass hierfür jeweils ein Missbrauchsverfahren nötig ist.
Diese Kehrtwende in Sachen Vorinstallation bei Google ist jedoch doch etwas überraschend. Offenbar möchte jetzt Google aktiv den Schweizer Datenmarkt vollumfänglich ausnutzen für seine Zwecke und zwingt nun allen Nutzer:innen seine Google-Dienste wie Chrome und Suchmaschine wieder auf.
Andererseits passt dies sehr zum aktuellen, aggressiven Monopolgebaren von Google:
Alternative Betriebssysteme wie GrapheneOS werden durch die neue Play Integrity-API-Option abgestraft und Entwickler:innen müssen sich nun bei Google mit Passkopie identifizieren. Es geht wohl darum Daten um jeden Preis zusammenln, aufzubewahren, horten und für die KI zu verwenden (ähnliches auch in Sachen Advertising Tech, wo Google seit Jahren versucht wegen des politischen Drucks ein bisschen Datenschutz zu bewahren bei seinem Browser Chrome, die Werbedaten aber damit für sich allein pachten will, statt dann mit den werbenden Unternehmen zu teilen). Meine Erklärung dafür: Google braucht für einen Spitzenplatz beim KI-Wettbewerb so viele Nutzerdaten wie möglich. Daher lautet die Strategie wohl: mehr Abschottung des Ökosystems (wie bei Apple).
In Sachen Betriebssysteme und Android-Entwickler:innen zieht die Schweiz aktuell mit der EU mit, weil es sich ja um eine wettbewerbsschädliche Entscheidung ex post von Google handelt. Die WEKO ist deshalb in Kontakt mit den EU-Behörden (ich habe bereits schon einmal darüber geschrieben).
WEKO-Vizedirektor Oliver Schaller sagt dazu Stand heute:
Seit mehreren Monaten gehen bei uns zahlreiche Beschwerden bezüglich der geänderten Vorgehensweise von Google in den von Ihnen angesprochenen Bereichen ein, insbesondere hinsichtlich der neuen Anforderungen an Android-Entwickler.
Nach unserem Kenntnisstand hat bislang keine Wettbewerbsbehörde öffentlich angekündigt, eine Untersuchung einzuleiten oder vorläufige Maßnahmen gegen Google in diesen Angelegenheiten zu ergreifen.
Da das Verhalten von Google nicht nur die Schweiz betrifft – im Gegensatz zum Problem „Choice Screen“, das Gegenstand unserer gestrigen Pressemitteilung war –, stehen wir mit unseren europäischen Kollegen in Kontakt. Derzeit können wir Ihnen noch keine weiteren Informationen geben. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Nun denn: Allzu viel Zeit bleibt da nicht. Bald ist Ende September. Dann gilt Google’s Identifizierungspflicht.
Hoffen wir, dass die Sommerpause von den EU-Wettbewerbsbehörden und der Schweiz irgendwie genutzt wird.





