Republik erhält Einsicht in Rahmen­verträge von Big-Tech-Konzernen

Republik erhält Einsicht in Rahmen­verträge von Big-Tech-Konzernen

Worum es geht: Die Republik hat 2023 ein Öffentlichkeits­gesuch bei der Bundes­verwaltung gestellt für die Herausgabe der Public-Cloud-Rahmen­verträge mit fünf Big-Tech-Konzernen: Microsoft, Alibaba, Amazon, Oracle und IBM. Amazon legte gegen den Entscheid der Bundes­kanzlei Beschwerde ein und blockierte damit den Zugang zu allen fünf Verträgen. Das Bundes­verwaltungs­gericht entschied diesen Sommer zugunsten der Republik. Inzwischen ist klar: Amazon hat das Urteil nicht weitergezogen, es ist damit rechtskräftig.

Warum das wichtig ist: Die Bundes­kanzlei erteilte 2021 den Zuschlag an die fünf genannten amerikanischen und chinesischen Big-Tech-Unternehmen für den Betrieb der Public Cloud. Wegen des medialen und politischen Aufschreis waren die Bundesämter sehr zurückhaltend beim Bezug dieser Cloud-Leistungen. Das Zollamt verwendet die Leistungen von Amazon für seine Apps, und das Bundesamt für Gesundheit betreibt verschiedene Programme auf Microsoft. Die Bundes­kanzlei entschied im September 2025, die Rahmen­verträge um fünf weitere Jahre zu verlängern (das Genfer IT-Unternehmen Infomaniak hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundes eingelegt). Deshalb ist der Zugang zu den Dokumenten relevant: In den Verträgen sind Fragen rund um Datenschutz, Haftung, IT-Sicherheit und Gerichts­stand geregelt. Transparenz darüber schafft Rechts­sicherheit für die Schweizer Bevölkerung.

Wie es weitergeht: Die Bundes­kanzlei wird ab dem 20. Oktober geschwärzte Rahmen­verträge der vier Big-Tech-Unternehmen an die Republik herausgeben. Parallel wird das Verfahren «Republik versus Amazon» fortgesetzt, in dem der Zugang zu den Vertrags­inhalten des IT-Konzerns verhandelt wird. Die Analyse der Vertrags­inhalte ist auch relevant für die kommende Swiss-Government-Cloud-Ausschreibung.

Zuerst hier erschienen.

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