Worum es geht: Die Republik hat 2023 ein Öffentlichkeitsgesuch bei der Bundesverwaltung gestellt für die Herausgabe der Public-Cloud-Rahmenverträge mit fünf Big-Tech-Konzernen: Microsoft, Alibaba, Amazon, Oracle und IBM. Amazon legte gegen den Entscheid der Bundeskanzlei Beschwerde ein und blockierte damit den Zugang zu allen fünf Verträgen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied diesen Sommer zugunsten der Republik. Inzwischen ist klar: Amazon hat das Urteil nicht weitergezogen, es ist damit rechtskräftig.
Warum das wichtig ist: Die Bundeskanzlei erteilte 2021 den Zuschlag an die fünf genannten amerikanischen und chinesischen Big-Tech-Unternehmen für den Betrieb der Public Cloud. Wegen des medialen und politischen Aufschreis waren die Bundesämter sehr zurückhaltend beim Bezug dieser Cloud-Leistungen. Das Zollamt verwendet die Leistungen von Amazon für seine Apps, und das Bundesamt für Gesundheit betreibt verschiedene Programme auf Microsoft. Die Bundeskanzlei entschied im September 2025, die Rahmenverträge um fünf weitere Jahre zu verlängern (das Genfer IT-Unternehmen Infomaniak hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundes eingelegt). Deshalb ist der Zugang zu den Dokumenten relevant: In den Verträgen sind Fragen rund um Datenschutz, Haftung, IT-Sicherheit und Gerichtsstand geregelt. Transparenz darüber schafft Rechtssicherheit für die Schweizer Bevölkerung.
Wie es weitergeht: Die Bundeskanzlei wird ab dem 20. Oktober geschwärzte Rahmenverträge der vier Big-Tech-Unternehmen an die Republik herausgeben. Parallel wird das Verfahren «Republik versus Amazon» fortgesetzt, in dem der Zugang zu den Vertragsinhalten des IT-Konzerns verhandelt wird. Die Analyse der Vertragsinhalte ist auch relevant für die kommende Swiss-Government-Cloud-Ausschreibung.
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