(dieser Beitrag erschien ursprünglich in Minimalversion auf LinkedIn, ich hab ihn jetzt etwas ausgebaut und illustriert)
«blitzte ab», «Verkaufskampagne», «hartnäckig», «Überwachungstechnologie», «Jagd auf Migranten», «Mediensprecher», «Optimierung der Tötungskette» «Bewegungsmuster»
So absurd es den meisten scheint: aber wir mussten effektiv um diese Begriffe kämpfen. Diese verteidigen.
Nochmals auf alle Dokumente und Fundstellen hinweisen. Hunderte von Originalzitate der Palantir-Kaderpersonen aufführen, die allesamt öffentlich sind. Auf Aussagen, die in amtlichen Dokumenten 1:1 drinstehen.
Wer keine Ahnung hat, wovon ich spreche: Palantir klagt gegen die Republik
Es ging insgesamt um 23 Passagen. Doch wer sich das Urteil und die Schriften anschaut, stellt fest: viele Passagen enthalten mehrere falsche Behauptungen, die absolut an den Haaren herbeigezogen waren. Worte, die uns in den Mund gelegt worden sind. Und wir mussten jeden einzelnen Satz, jede einzelne Falschbehauptung auseinandernehmen. Technisch gesehen waren es somit ein Vielfaches an Punkten.
Und wer die Duplik und Triplik liest, stellt auch fest: Plötzlich mussten wir beweisen, dass Palantir eine militärische Zusammenarbeit mit Israel hat. Oder mit der Ukraine. Fakten, die Palantir selber auf ihrer Website veröffentlichte! Mit denen Alex Karp selber öffentlich prahlte!
Hier unsere Stellungnahme inklusive der gesamten Urteilsdokumentation.
Es war somit eine typische Klage «American Style». Und eine Verschwendung unserer Zeit…
Juristische Kenner des Gegendarstellungsrechts sagten mir: diese Forderungen entsprechen nicht mal ansatzweise des in den 80er Jahren eingeführten Gegendarstellungsrechts, mit klaren Kriterien:
Es existiert keine Knappheit, keine unmittelbare persönliche Betroffenheit, keine Herabsetzung, und vor allem enthielten unsere Artikel zulässige Werturteile basierend auf wahren und sauber recherchierten Tatsachenbehauptungen.
Nun stellt sich die Frage: zieht das Unternehmen das Urteil weiter?
Bei jedem anderen Tech-Konzern mit einem professionellen PR Management (wie Microsoft, Google oder IBM) und klarer Strategie würde ich klar sagen: Nein, sicher nicht.
Aber ganz ehrlich: hier kann ich es nicht ausschliessen.
Palantir verrennt sich seit einem halben Jahr von Desaster zur Desaster im Umgang in dieser Sache.
Begonnen hat das mit unsäglichen LinkedIn-Kommentaren von dem Global Director of Privacy and Civil Liberties Engineer of Palantir höchstpersönlich (gegen meine Person) und einem ersten Blogpost gegen uns im Dezember 2025.
Ein Auszug davon:

Hier noch weitere LinkedIn-Kommentare (unterhalb der Postings),
Und auch noch andere betreffend: https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:ugcPost:7417488432924639232?commentUrn=urn%3Ali%3Acomment%3A%28ugcPost%3A7417488432924639232%2C7417502715905335297%29&replyUrn=urn%3Ali%3Acomment%3A%28ugcPost%3A7417488432924639232%2C7417544181553852418%29&dashCommentUrn=urn%3Ali%3Afsd_comment%3A%287417502715905335297%2Curn%3Ali%3AugcPost%3A7417488432924639232%29&dashReplyUrn=urn%3Ali%3Afsd_comment%3A%287417544181553852418%2Curn%3Ali%3AugcPost%3A7417488432924639232%29
Herr Bowman war sehr aktiv, wie man sieht.
Mit dem Blog hätte ja Palantir eigentlich seine eigenen Kanäle für die Streuung seiner Botschaften. Aber nun gut, sie wollten ihre PR-Punkte von einem Gericht beurteilt wissen. Das ist ihr gutes Recht.
Doch dann wurden wir im Janaur 2026 geflutet mit absurdesten Forderungen.
Die Integration meiner LinkedIn-Postings in die Duplik als Beweismittel spricht für sich selbst.


Es zeigt sich: Die Schweizer Palantir-Anwälte David Hug und Nicolas Capt haben wirklich zu «interessanten» Argumentationsmitteln gegriffen.
Weil wir keine Angriffsfläche boten mit unseren Recherchen. Weil alle Sätze auf amtlichen Dokumenten, Originalzitaten und auch auf Eigenbeschreibungen von Palantir und auf Medienquellen (die bis dato NICHT gegendargestellt worden sind) selbst beruhen.
Und: was ich auf Social Media poste, ist völlig irrelevant für zwei Recherchen, die wir im Dezember 2025 veröffentlicht haben. Für eine Gegendarstellungsforderung zählt allein das in jenen Artikeln geschriebene Wort.
Ich bin froh, dass sich die Zürcher Justiz von diesem diffamierenden Ablenkungsmanövern nicht hat beirren lassen.
Und nachdem wir das Urteil mittags erhalten haben, jubelten und in Ruhe alles lesen wollten (und noch niemandem irgendwas mitteilten), kontaktierten mich verschiedene Journalist:innen: eine Agentur namens Rubicom GmbH meldete sich im Namen von Palantir bei ihnen & verkaufte den Zürcher Entscheid als Sieg.
Die Agentur verschickte eine seltsame Email mit paar Talking Points. Ohne Anhang. Und ohne Urteil.
Mein Kollege aus der Romandie leitete diese Nachricht an mich weiter:
«Bonjour Monsieur,
Je vous contacte au sujet de Palantir, un client de mon agence RP.
Vous aviez écrit en février au sujet du recours concernant le droit de réponse à deux articles publiés par Republik.
Le Tribunal de commerce de Zurich vient de se prononcer sur la question de savoir si Palantir dispose d’un droit de réponse concernant les articles publiés par Republik en décembre dernier.
Vous trouverez ci-dessous la prise de position de Palantir à ce sujet. Si vous décidez de la utiliser, je vous prie de bien vouloir citer un « porte-parole de Palantir ».
Meilleures salutations
Andreas Kern
Rubicom GmbH
Position
Palantir salue le jugement du Tribunal de commerce de Zurich ordonnant à Republik de publier un droit de réponse. La possibilité, pour les acteurs visés par des contributions médiatiques, de faire entendre leur position constitue en effet un élément essentiel du débat public.
Contexte
- Republik a entièrement échoué à démontrer que les déclarations que Palantir a formulées dans le contexte du droit de réponse sollicité étaient fausses.
- Le Tribunal a ordonné à Republik de publier un droit de réponse de Palantir sur un aspect clé de l’article qui concernait ses activités commerciales.
- Le Tribunal a estimé que les passages restants ne tombaient pas dans le champ d’application du droit de réponse, notamment du fait qu’ils devaient être considérés comme des opinions et non des faits.
Ein typisches Trumpismus-Manöver. Das Fachmagazin Persoenlich.com fiel leider darauf rein. Die anderen internationalen und nationalen Medien haben sich das Urteil angeschaut und sich nicht für dumm verkaufen lassen.

Wir haben viele Stunden in die Verteidigung investiert. Die Gegendarstellungsforderung von Palantir scheiterte vor allem in erster Linie an sich selbst.
Das Gericht hat das Manöver von Palantir und seiner Anwälte durchschaut und anhand der obigen Kriterien gemessen und beurteilt.
Noch nie war ich so froh über die unabhängige Judikative in diesem Land…
Ich bin wirklich gespannt, wie es nun weitergeht…
Palantir veröffentlichte Freitagnacht (12.6) ihre Stellungnahme zum Urteil, welches sie aber am Montagmorgen (15.6) wieder löschten (und auch nur noch schwer via Webarchive.org eruierbar ist). In jener Stellungnahme schrieben sie, dass sie das Urteil bergrüssen und sie publizierten darin ihre ganze Gegenforderungsklage. In der Hoffnung wohl dass diese noch ihr Publikum findet.
Was nun die Löschung bedeutet im Hinblick auf einen Weiterzug an das Bundesgericht?
Da können wir nur spekulieren.
Eine Medienanfrage von mir an Courtney Bowman blieb bisher unbeantwortet.




