Amazon gibt auf

Amazon gibt auf

Der US-Tech-Konzern zieht seine Beschwerde im Rechts­streit gegen die Republik und die Bundes­kanzlei zurück. Der Widerstand gegen die Veröffentlichung von Verträgen kostete die Steuer­zahler eine Viertel­million Franken.

Was hat Amazon alles an Argumenten ins Feld geführt, damit dieser Vertrag nicht an die Öffentlichkeit gelangt? Die Wirtschafts­freiheit sei gefährdet, die Privat­sphäre der Mitarbeiterinnen in Gefahr – und bereits das Inhalts­verzeichnis des Dokuments sei Geschäfts­geheimnis.

Die Rede ist vom Rahmenvertrag, den der Tech-Konzern von Jeff Bezos seit 2021 mit der Schweizer Bundes­verwaltung unterhält. Damals vergab die Bundes­kanzlei die Aufträge zum Unterhalt von Cloud-Anwendungen für die Verwaltung an den chinesischen Konzern Alibaba sowie an die US-Unter­nehmen Microsoft, IBM, Oracle und eben Amazon. Ein Aufschrei ging durch Politik und Medien.

Sensible Daten von Schweizer Bürgerinnen, die via Cloud womöglich in den Händen amerikanischer (und chinesischer) Straf­verfolger und Geheim­dienste landen? Die Bundes­kanzlei geriet in Erklärungs­not – auch deshalb, weil die Republik aufdeckte, dass die Ausschreibung gezielt auf sogenannte Hyperscaler aus den USA ausgerichtet war. Über Rechen­zentren auf drei Kontinenten – eine zentrale Voraus­setzung für den Zuschlag – verfügten damals nämlich nur die wenigsten europäischen Cloud-Anbieterinnen.

Der Bund beschwichtigte. Man habe datenschutz­freundliche Verträge ausgehandelt, und gemäss den «Cloud-Prinzipien der Bundes­verwaltung» sollten grund­sätzlich keine schützens­werten Personen­daten in amerikanischen Rechen­zentren landen.

Mehrere Jahre später zeigte sich allerdings: Die Bundes­ämter nutzen die Clouds der amerikanischen und chinesischen Anbieter nur zaghaft. Kein Wunder: Sie sind verunsichert, weil sie selbst für den Daten­schutz bei ihren Projekten verantwortlich sind.

Hinzu kommt, dass die Ämter «nur» mit Microsoft und Amazon zusammen­arbeiten wollen. So laufen zurzeit Zoll-Apps auf der Cloud von Amazon und das Organspende­register auf der Microsoft-Cloud. Und sie werden noch eine Weile dort bleiben. Der Grund: Die vom Bundes­amt für Informatik und Tele­kommunikation geplante grosse Swiss Government Cloud ist noch nirgends; es gab noch nicht einmal eine Ausschreibung dafür. Damit Anwendungen wie die Zoll-Apps nicht plötzlich abgeschaltet werden, hat die Bundes­kanzlei die Rahmen­verträge mit den amerikanischen und chinesischen Konzernen nochmals um 5 Jahre verlängert.

Von den vorgesehenen 110 Millionen Franken sind insgesamt erst 61 Millionen «reserviert» – Jargon für eine Art Vorbuchung – und 8,2 Millionen Franken an Cloud-Dienst­leistungen genutzt worden, wie interne Unter­lagen zeigen, die der Republik vorliegen. Das bedeutet auch: Die Ämter können noch viele Cloud-Dienst­leistungen vom bereits gesprochenen Budget buchen.

Umso wichtiger ist es für die Öffentlichkeit und die Schweizer Bevölkerung, zu erfahren, was genau in den Rahmen­verträgen zwischen Bund und Big-Tech-Konzernen steht.

Gestützt auf das Öffentlichkeits­gesetz des Bundes hat die Republik deshalb bereits vor drei Jahren die Heraus­gabe der Verträge verlangt. Und weil die Konzerne dagegen opponierten, ist sie bis vor das Bundes­verwaltungs­gericht gezogen. Nach dem Gesuch der Republik verhandelte die Bundes­kanzlei fast ein Jahr mit den Konzern­juristen über verschiedene Details.

Mehr dazu: https://www.republik.ch/2026/03/23/amazon-gibt-auf

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