Streit um Sicherheit bei digitalem Gesundheits­dossier

Streit um Sicherheit bei digitalem Gesundheits­dossier

Heute entscheidet der Nationalrat über das Gesetz zur elektronischen Krankenakte. Das BAG verweigert eine technische Grundsatz­diskussion. Deshalb droht nun ein Referendum.

Würde man für das Projekt des elektronischen Patienten­dossiers ein eigenes Patienten­dossier anlegen, wäre die Liste der Pathologien lang: ein komplexes Geflecht von verschiedenen AkteurenPseudo­wettbewerb, chronisch mangelnde Nachfrage aufgrund fehlender Pflichten der Ärzteschaft, Zertifizierungs­hürden für die Anbieter, ein PDF-Friedhof.

Von über 9 Millionen Einwohnerinnen haben bislang nur gut 140’000 Personen freiwillig eine digitale Kranken­akte erstellen lassen. Schon vor Jahren musste der damalige Gesundheits­minister Alain Berset einräumen, man sei leider nicht so weit wie erhofft.

Es galt als gescheitertes IT-Projekt.

Deshalb hat der Bundesrat mit der neuen Gesundheits­ministerin Elisabeth Baume-Schneider 2025 den Reset-Knopf gedrückt. Er versucht ein rebranding: Das Patienten­dossier soll zum Gesundheits­dossier werden.

Paradigmenwechsel weckt Widerstand

Damit geht ein Paradigmen­wechsel einher: von einer freiwilligen zu einer theoretisch für alle verbindlichen Umstellung (es sei denn, man widerspricht innert Frist), von einer dezentralen zu einer zentralisierten Infrastruktur (der Bund allein betreibt das Gesundheits­dossier in seinen Rechen­zentren, statt dass verschiedene Stamm­gemeinschaften verantwortlich sind).

Das elektronische Gesundheits­dossier soll auch nicht nur verpflichtend sein für Spitäler, sondern ebenso für Ärztinnen, Physio­therapeuten und Apothekerinnen. Die Daten der Patienten sollen zudem in strukturierter Form daher­kommen und nicht als PDFs, die maschinell nur schwer verarbeitet werden können. Und die Bürgerin selbst soll weiterhin die volle Hoheit über ihre Daten haben und bestimmen, mit wem sie diese allenfalls teilt.

Eigentlich verspricht das Projekt in vielen Punkten grosse Verbesserungen.

Doch der Neuanfang nach dem lang­jährigen Debakel stösst auch auf heftige Kritik. Etwa bei der Digitalen Gesellschaft, die sich schon seit Monaten mit dem Gesundheits­dossier auseinandersetzt.

Die Organisation ärgert sich zum einen über das neue opt-out. Wer nicht rechtzeitig widerspricht, erhält einfach ein Zwangs­dossier – ohne aktive Zustimmung. Und Apotheken und Ärzte befüllen dieses Dossier ab diesem Zeitpunkt dann auch.

Und zweitens über die Haltung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) beim Thema Verschlüsselung.

Hintergrund dazu ist ein Paper des «Center for Digital Trust» der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne, das vom BAG in Auftrag gegeben wurde. Die Kryptologen Linus Gasser und Imad Aad haben darin unter­schiedliche Optionen für die Verschlüsselungs­architektur untersucht. Jede Option gibt dem Bund und der Bürgerin einen unter­schiedlichen Grad an Kontrolle und Hoheit.

Und die Meinungen zur «richtigen Architektur» könnten unter­schiedlicher nicht sein.

Mehrere Optionen für Verschlüsselung

Die erste Option: Der Schlüssel liegt in einem Hardware-Sicherheits­modul (HSM), das vollständig vom Bund kontrolliert wird. Die Hoheit liegt also faktisch beim Bundesamt für Gesundheit – man verlässt sich darauf, dass sich die Bundes­verwaltung an Gesetze hält, denn technisch könnte der Bund die Gesundheits­daten im Klartext einsehen.

Die zweite Option wäre etwas komplizierter. Die Schlüssel lägen dabei ebenfalls in einem HSM-Modul, das aber nicht vom Bund, sondern von einer Reihe unabhängiger Organisationen verwaltet würde.

Das funktioniert so: Eine Patientin meldet sich beim Zugriff auf ihr Dossier mit ihrer E-ID an, eine Mindest­anzahl – beispielsweise 9 – von 12 Organisationen respektive deren Server bestätigen die Identität der Patientin (eine Mindest­anzahl wird definiert, weil vielleicht ein paar Server gerade nicht funktionieren). Ob die staatliche E-ID oder ein anderes Identifikations­mittel den Namen der Patientin bestätigen wird, ist laut dem Bundesamt für Gesundheit noch offen.

Die Patientin erlaubt zum Beispiel einer bestimmten Psychologin Zugriff auf das Dossier. Diese meldet sich ebenfalls beim HSM-Modul an. Sobald ihre Identität und ihr Zugriff von den Organisationen autorisiert werden, erhält die Psychologin den Schlüssel zum Dossier der Patientin und kann die Daten entschlüsseln.

Bei dieser Variante könnten die 9 unabhängigen Organisationen sich zwar miteinander verschwören und damit die Dossiers aller Patienten lesen. Doch dafür braucht es viel kriminelle Energie und ein grosses Mass an Korruption.

Die dritte Option wiederum ist einfach zu verstehen: Hier geht es um die klassische Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, wie wir sie von Signal, Threema oder Whatsapp kennen. Hier liegt der Schlüssel direkt auf dem Gerät der Bürgerin (zum Beispiel im Handy/Wallet) – der Bund kann die Daten nie entschlüsselt sehen. Die Hoheit liegt klar bei der Person selbst.

Die Digitale Gesellschaft hat einen klaren Favoriten: Option 3.

Der Streit um die Sicherheit

Die Bürgerin soll im Besitz des Schlüssels sein und so vor allen Arten des Missbrauchs geschützt werden: sowohl vor dem Zugriff durch das BAG als auch vor Cyber­kriminellen. «Daher spielt es auch keine Rolle, dass der Speicherort die Bundes­server sind. Die Bevölkerung hat mit dem Schlüssel die Kontrolle, und das sorgt auch für Vertrauen», sagt die Digitale Gesellschaft.

Ganz anders sieht dies das BAG, denn bislang existiert kein Staat mit einem derart dezentralisierten Schlüssel­system. Und das Amt will sich auf keine Pionier­experimente einlassen. In einem 7-seitigen Papier argumentiert das BAG vor allem gegen Option 3, und dies teils etwas widersprüchlich.

Das BAG hebt hervor, wie wichtig die Prinzipien zero trust und security by design sind. Zero trust bedeutet grob gesagt: Niemandem und nichts im Netzwerk wird automatisch vertraut – jede Anfrage muss immer wieder geprüft und bestätigt werden. Security by design heisst: Sicherheit wird von Anfang an in die Entwicklung eines Systems eingebaut – nicht nachträglich hinzugefügt.

Beide Prinzipien wären eigentlich mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung am besten umgesetzt, wie auch zahlreiche IT-Experten bestätigen, mit denen die Republik gesprochen hat. Und beide Prinzipien wider­sprechen der Variante 1, wonach man allein dem BAG alles anvertrauen muss: also die Daten und den Schlüssel dazu.

Doch das BAG interpretiert diese Prinzipien komplett anders, wie es auf Anfrage schreibt: «Entscheidend sind insbesondere starke Identitäts-, Authentifizierungs- und Autorisierungs­mechanismen, kontinuierliche Protokollierung der Zugriffe (…), durch­gehende Verschlüsselung der Übertragung (…).»

Ausserdem seien die Kosten für eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu hoch und die Umsetzung zu kompliziert, was grosse Einbussen bei der Benutzer­freundlichkeit zur Folge hätte. Kurz: Der Bürger hätte zu viel Verantwortung, vor allem bei Verlust seines Handys oder seiner Zugangsdaten.

EPFL-Studienautor Linus Gasser kann die Argumentation des BAG durchaus nachvollziehen: «Option 3 wäre mein Kryptografie-Traum. Doch das System ist nicht erprobt, und niemand weltweit hat das bisher umgesetzt.»

Gasser nennt auch ein weiteres Problem: das Notfall­szenario und die Wieder­herstellung der Schlüssel.

Konkret geht es um die Frage, wie auf ein Dossier zurück­gegriffen werden soll, wenn die betroffene Person im Koma liegt oder bewusstlos ist, die Notfall­ärztin aber vielleicht überlebens­wichtige Informationen benötigt. Und um die Frage: Was geschieht, wenn ein Bürger das Handy verliert?

Doch für beide Szenarien hat Erik Schönenberger von der Digitalen Gesellschaft bereits Lösungs­ansätze parat: «Im Notfall kann ein Kreis unabhängiger Stellen über verteilte Teilschlüssel den Zugriff auf die dafür vorgesehenen Gesundheits­daten ermöglichen, wobei jeder Zugriff protokolliert wird.» Die Patientinnen behalten dabei die Kontrolle über ihre Zugriffsrechte.

Zum Fall des Handy­verlusts sagt der Co-Geschäfts­führer der Digitalen Gesellschaft: «Geht der persönliche Schlüssel verloren, sieht Variante 3 einen dezentralen Wieder­herstellungs­dienst vor, bei dem mehrere unabhängige Stellen jeweils nur einen Teil des Wieder­herstellungs­schlüssels halten.» Erst wenn eine festgelegte Anzahl dieser Stellen zusammenwirke, könne der Schlüssel wieder­hergestellt werden (dürfe aber beim Dossier­inhaber selbst bleiben).

BAG verschiebt Grundsatz­fragen auf Verordnungs­stufe

Neben dem grossen Dissens zur Verschlüsselungs­frage in der Fachwelt gibt es noch ein demokratie­politisches Problem: Das BAG möchte das Gesundheits­dossier nach Jahren des Stillstands endlich durch­bringen und das Gesundheits­wesen umfassend digitalisieren. Davon verspricht man sich Daten und Informationen für eine bessere Behandlungs­qualität, aber auch Spar­potenzial bei den Gesundheitskosten.

Deshalb will das Amt das Bundes­gesetz auch schnell durchs Parlament peitschen – ohne zu viel Zeit mit technischen Detail­diskussionen zu verlieren. Auch wenn sich die Stellungnahme des BAG zuweilen so liest, dass nur Variante 1 eigentlich dem «Stand der Technik» entspricht: Eine BAG-Sprecherin betont, dass man sich derzeit auf keine Option festlegen wolle. Die Detail­fragen würden im Ausführungs­recht ausgehandelt.

Zu diesem Zeitpunkt würden sie aber nicht mehr dem Referendum unterliegen.

Den ganzen Artikel gibt es hier zu lesen: https://www.republik.ch/2026/09/14/streit-um-sicherheit-bei-digitalem-gesundheitsdossier

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