Heute entscheidet der Nationalrat über das Gesetz zur elektronischen Krankenakte. Das BAG verweigert eine technische Grundsatzdiskussion. Deshalb droht nun ein Referendum.
Würde man für das Projekt des elektronischen Patientendossiers ein eigenes Patientendossier anlegen, wäre die Liste der Pathologien lang: ein komplexes Geflecht von verschiedenen Akteuren, Pseudowettbewerb, chronisch mangelnde Nachfrage aufgrund fehlender Pflichten der Ärzteschaft, Zertifizierungshürden für die Anbieter, ein PDF-Friedhof.
Von über 9 Millionen Einwohnerinnen haben bislang nur gut 140’000 Personen freiwillig eine digitale Krankenakte erstellen lassen. Schon vor Jahren musste der damalige Gesundheitsminister Alain Berset einräumen, man sei leider nicht so weit wie erhofft.
Es galt als gescheitertes IT-Projekt.
Deshalb hat der Bundesrat mit der neuen Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider 2025 den Reset-Knopf gedrückt. Er versucht ein rebranding: Das Patientendossier soll zum Gesundheitsdossier werden.
Paradigmenwechsel weckt Widerstand
Damit geht ein Paradigmenwechsel einher: von einer freiwilligen zu einer theoretisch für alle verbindlichen Umstellung (es sei denn, man widerspricht innert Frist), von einer dezentralen zu einer zentralisierten Infrastruktur (der Bund allein betreibt das Gesundheitsdossier in seinen Rechenzentren, statt dass verschiedene Stammgemeinschaften verantwortlich sind).
Das elektronische Gesundheitsdossier soll auch nicht nur verpflichtend sein für Spitäler, sondern ebenso für Ärztinnen, Physiotherapeuten und Apothekerinnen. Die Daten der Patienten sollen zudem in strukturierter Form daherkommen und nicht als PDFs, die maschinell nur schwer verarbeitet werden können. Und die Bürgerin selbst soll weiterhin die volle Hoheit über ihre Daten haben und bestimmen, mit wem sie diese allenfalls teilt.
Eigentlich verspricht das Projekt in vielen Punkten grosse Verbesserungen.
Doch der Neuanfang nach dem langjährigen Debakel stösst auch auf heftige Kritik. Etwa bei der Digitalen Gesellschaft, die sich schon seit Monaten mit dem Gesundheitsdossier auseinandersetzt.
Die Organisation ärgert sich zum einen über das neue opt-out. Wer nicht rechtzeitig widerspricht, erhält einfach ein Zwangsdossier – ohne aktive Zustimmung. Und Apotheken und Ärzte befüllen dieses Dossier ab diesem Zeitpunkt dann auch.
Und zweitens über die Haltung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) beim Thema Verschlüsselung.
Hintergrund dazu ist ein Paper des «Center for Digital Trust» der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne, das vom BAG in Auftrag gegeben wurde. Die Kryptologen Linus Gasser und Imad Aad haben darin unterschiedliche Optionen für die Verschlüsselungsarchitektur untersucht. Jede Option gibt dem Bund und der Bürgerin einen unterschiedlichen Grad an Kontrolle und Hoheit.
Und die Meinungen zur «richtigen Architektur» könnten unterschiedlicher nicht sein.
Mehrere Optionen für Verschlüsselung
Die erste Option: Der Schlüssel liegt in einem Hardware-Sicherheitsmodul (HSM), das vollständig vom Bund kontrolliert wird. Die Hoheit liegt also faktisch beim Bundesamt für Gesundheit – man verlässt sich darauf, dass sich die Bundesverwaltung an Gesetze hält, denn technisch könnte der Bund die Gesundheitsdaten im Klartext einsehen.
Die zweite Option wäre etwas komplizierter. Die Schlüssel lägen dabei ebenfalls in einem HSM-Modul, das aber nicht vom Bund, sondern von einer Reihe unabhängiger Organisationen verwaltet würde.
Das funktioniert so: Eine Patientin meldet sich beim Zugriff auf ihr Dossier mit ihrer E-ID an, eine Mindestanzahl – beispielsweise 9 – von 12 Organisationen respektive deren Server bestätigen die Identität der Patientin (eine Mindestanzahl wird definiert, weil vielleicht ein paar Server gerade nicht funktionieren). Ob die staatliche E-ID oder ein anderes Identifikationsmittel den Namen der Patientin bestätigen wird, ist laut dem Bundesamt für Gesundheit noch offen.
Die Patientin erlaubt zum Beispiel einer bestimmten Psychologin Zugriff auf das Dossier. Diese meldet sich ebenfalls beim HSM-Modul an. Sobald ihre Identität und ihr Zugriff von den Organisationen autorisiert werden, erhält die Psychologin den Schlüssel zum Dossier der Patientin und kann die Daten entschlüsseln.
Bei dieser Variante könnten die 9 unabhängigen Organisationen sich zwar miteinander verschwören und damit die Dossiers aller Patienten lesen. Doch dafür braucht es viel kriminelle Energie und ein grosses Mass an Korruption.
Die dritte Option wiederum ist einfach zu verstehen: Hier geht es um die klassische Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, wie wir sie von Signal, Threema oder Whatsapp kennen. Hier liegt der Schlüssel direkt auf dem Gerät der Bürgerin (zum Beispiel im Handy/Wallet) – der Bund kann die Daten nie entschlüsselt sehen. Die Hoheit liegt klar bei der Person selbst.
Die Digitale Gesellschaft hat einen klaren Favoriten: Option 3.
Der Streit um die Sicherheit
Die Bürgerin soll im Besitz des Schlüssels sein und so vor allen Arten des Missbrauchs geschützt werden: sowohl vor dem Zugriff durch das BAG als auch vor Cyberkriminellen. «Daher spielt es auch keine Rolle, dass der Speicherort die Bundesserver sind. Die Bevölkerung hat mit dem Schlüssel die Kontrolle, und das sorgt auch für Vertrauen», sagt die Digitale Gesellschaft.
Ganz anders sieht dies das BAG, denn bislang existiert kein Staat mit einem derart dezentralisierten Schlüsselsystem. Und das Amt will sich auf keine Pionierexperimente einlassen. In einem 7-seitigen Papier argumentiert das BAG vor allem gegen Option 3, und dies teils etwas widersprüchlich.
Das BAG hebt hervor, wie wichtig die Prinzipien zero trust und security by design sind. Zero trust bedeutet grob gesagt: Niemandem und nichts im Netzwerk wird automatisch vertraut – jede Anfrage muss immer wieder geprüft und bestätigt werden. Security by design heisst: Sicherheit wird von Anfang an in die Entwicklung eines Systems eingebaut – nicht nachträglich hinzugefügt.
Beide Prinzipien wären eigentlich mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung am besten umgesetzt, wie auch zahlreiche IT-Experten bestätigen, mit denen die Republik gesprochen hat. Und beide Prinzipien widersprechen der Variante 1, wonach man allein dem BAG alles anvertrauen muss: also die Daten und den Schlüssel dazu.
Doch das BAG interpretiert diese Prinzipien komplett anders, wie es auf Anfrage schreibt: «Entscheidend sind insbesondere starke Identitäts-, Authentifizierungs- und Autorisierungsmechanismen, kontinuierliche Protokollierung der Zugriffe (…), durchgehende Verschlüsselung der Übertragung (…).»
Ausserdem seien die Kosten für eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu hoch und die Umsetzung zu kompliziert, was grosse Einbussen bei der Benutzerfreundlichkeit zur Folge hätte. Kurz: Der Bürger hätte zu viel Verantwortung, vor allem bei Verlust seines Handys oder seiner Zugangsdaten.
EPFL-Studienautor Linus Gasser kann die Argumentation des BAG durchaus nachvollziehen: «Option 3 wäre mein Kryptografie-Traum. Doch das System ist nicht erprobt, und niemand weltweit hat das bisher umgesetzt.»
Gasser nennt auch ein weiteres Problem: das Notfallszenario und die Wiederherstellung der Schlüssel.
Konkret geht es um die Frage, wie auf ein Dossier zurückgegriffen werden soll, wenn die betroffene Person im Koma liegt oder bewusstlos ist, die Notfallärztin aber vielleicht überlebenswichtige Informationen benötigt. Und um die Frage: Was geschieht, wenn ein Bürger das Handy verliert?
Doch für beide Szenarien hat Erik Schönenberger von der Digitalen Gesellschaft bereits Lösungsansätze parat: «Im Notfall kann ein Kreis unabhängiger Stellen über verteilte Teilschlüssel den Zugriff auf die dafür vorgesehenen Gesundheitsdaten ermöglichen, wobei jeder Zugriff protokolliert wird.» Die Patientinnen behalten dabei die Kontrolle über ihre Zugriffsrechte.
Zum Fall des Handyverlusts sagt der Co-Geschäftsführer der Digitalen Gesellschaft: «Geht der persönliche Schlüssel verloren, sieht Variante 3 einen dezentralen Wiederherstellungsdienst vor, bei dem mehrere unabhängige Stellen jeweils nur einen Teil des Wiederherstellungsschlüssels halten.» Erst wenn eine festgelegte Anzahl dieser Stellen zusammenwirke, könne der Schlüssel wiederhergestellt werden (dürfe aber beim Dossierinhaber selbst bleiben).
BAG verschiebt Grundsatzfragen auf Verordnungsstufe
Neben dem grossen Dissens zur Verschlüsselungsfrage in der Fachwelt gibt es noch ein demokratiepolitisches Problem: Das BAG möchte das Gesundheitsdossier nach Jahren des Stillstands endlich durchbringen und das Gesundheitswesen umfassend digitalisieren. Davon verspricht man sich Daten und Informationen für eine bessere Behandlungsqualität, aber auch Sparpotenzial bei den Gesundheitskosten.
Deshalb will das Amt das Bundesgesetz auch schnell durchs Parlament peitschen – ohne zu viel Zeit mit technischen Detaildiskussionen zu verlieren. Auch wenn sich die Stellungnahme des BAG zuweilen so liest, dass nur Variante 1 eigentlich dem «Stand der Technik» entspricht: Eine BAG-Sprecherin betont, dass man sich derzeit auf keine Option festlegen wolle. Die Detailfragen würden im Ausführungsrecht ausgehandelt.
Zu diesem Zeitpunkt würden sie aber nicht mehr dem Referendum unterliegen.
Den ganzen Artikel gibt es hier zu lesen: https://www.republik.ch/2026/09/14/streit-um-sicherheit-bei-digitalem-gesundheitsdossier





