Das gruselige Comeback der smarten Brillen

Das gruselige Comeback der smarten Brillen

Smart Glasses und Gesichts­erkennung funktionierten bereits vor zehn Jahren. Doch sie waren politisch und gesellschaftlich verpönt. Das hat sich geändert – weshalb diese Anwendungen verboten werden müssen.

Noch vor wenigen Jahren war für viele die Vorstellung gruselig, sich eine Brille aufzusetzen, mit der man Zusatz­informationen über Objekte und Menschen bekommt. Die im Jahr 2012 lancierte Google Glass erhielt relativ schnell den Übernamen «glassholes». Der öffentliche und politische Widerstand gegen die Überwachungs­brillen wurde so gross, dass Tech­konzerne wie Meta diese Pläne wieder in die Schublade steckten. Die Google Glass fristete ein einsames Dasein in der Logistik in einigen Lagerhallen, wo sie den Mitarbeiterinnen half, die richtigen Pakete zu finden. Es ist nach wie vor eines der wenigen sinnvollen Szenarien für die intelligente Brille.

Doch warum war dieses Gadget so unpopulär?

In den 2010er-Jahren war das Thema KI vor allem ein Hype der Techindustrie. Wissen­schaft­lerinnen warnten vor viel «Schlangenöl», welches unter dem Schlagwort der künstlichen Intelligenz verkauft werde. Konzeptionell und technologisch war Gesichts­erkennung wegen der aufkommenden Deep-Learning-Technologien eine der wenigen ausgereifteren Methoden. Hardware und Software griffen ineinander, die Erkennung funktionierte – doch der Zeitgeist war ein anderer.

Aktivisten, Politikerinnen und Daten­schützer aus dem Westen zeigten auf China, wo Pläne für eine flächen­deckende Vermessung jedes Gesichts inklusive Punkte­sammlung für regime­treues Verhalten bekannt geworden waren.

Ausser weissen Tech-creeps aus dem Silicon Valley hatten die aller­wenigsten darauf Lust.

Mit dem Durchbruch generativer KI-Technologien Ende 2022 geschah dann etwas Eigenartiges: Mithilfe von Chatbots konnte man plötzlich Text, Bild, Video und Code generieren. Das erzeugte weltweit grosses Staunen, gleichzeitig krankten diese Tools wegen Wahrscheinlichkeits­berechnungen an Halluzinationen. Also brachten Forscherinnen und unter­bezahlte Klickworker im Globalen Süden den Tools bei, wie man die Prompts der Internet­nutzer akkurater und wahrheits­getreuer umsetzt. Und zwei Modell­generationen später können anhand der Sprach­modelle Eins-zu-eins-Deepfakes von Personen erzeugt werden.

Das beförderte automatisch die Gesichts­erkennung – für die eigentlich keine generative KI-Architektur nötig ist und die bereits seit Jahren funktioniert – zurück auf die politische Agenda. Und machte sie plötzlich gesellschaftlich salonfähig. Denn es wuchs der Wunsch, mittels KI nicht nur kreative Texte zu generieren, sondern auch akkurate Resultate zu erzielen. Je genauer, desto besser, praktischer und nützlicher.

Millionen von Internet­nutzerinnen tasten sich heutzutage Stück für Stück an die neuen Technologien heran und experimentieren mit Agenten, die für sie Einkäufe tätigen, Reisen buchen und Bürokram erledigen. Aufgaben, die genaue Antworten erfordern. Nun erkennen alle den Nutzen von genauer KI. Und das führt zum Revival der smarten Brillen.

Dass damit täglich gegen die europäischen und die Schweizer Daten­schutz­gesetze verstossen wird? Nebensache.

Darüber kann sich Mark Zuckerberg freuen, der sich in der Vergangenheit schon mehrfach mit Milliarden­summen verkalkuliert hat. Sowohl das Metaverse als auch die klobigen Virtual-Reality-Brillen, die in andere Welten entführten, wurden zum Megaflop.

Doch nun hat der Konzern Meta mit seiner Investition und Kooperation mit dem Brillen­hersteller Ray-Ban auf das richtige Pferd gesetzt. Weil sich auch die gesellschaftliche Stimmung in den letzten Jahren verändert hat: Zuckerberg hat jetzt endlich seine Influencer-Klientel gefunden – die manosphere, die dem Accessoire zum Durchbruch verhelfen soll – und auch den erforderlichen gesell­schaft­lichen Backlash für seine Produkte. Kaum verwunderlich, mehren sich die Schlagzeilen von Frauen, die gegen ihren Willen aufgezeichnet und im Netz gedisst werden.

Das politische Klima ist wegen der multipolaren Krisen gerade günstig für den IT-Riesen. So enthüllte die «New York Times» ein internes Memo des Konzerns Meta, in dem wortwörtlich festgehalten ist: «Wir werden die Funktion in einem dynamischen politischen Umfeld einführen, in dem viele zivil­gesell­schaftliche Gruppen, von denen wir Angriffe erwarten würden, ihre Ressourcen auf andere Anliegen konzentrieren.»

Der IT-Konzern wälzt in Sachen Datenschutz die Verantwortung auf den Konsumenten ab. Das kleine Licht am Brillen­rand soll signalisieren: Ich filme dich. Ende der Diskussion.

Meta hat auf jeden Fall den Software­code für Gesichts­erkennungs­technologie bereits in die Brille eingebaut, sie ist nur noch nicht aktiviert. Zudem arbeitet Meta an der Möglichkeit, dass Brillen­sensoren permanent aufnehmen. All diese neuen Features sind strafrechtlich (heimliches Aufzeichnen) und daten­schutz­rechtlich (Recht am eigenen Bild) in der Schweiz verboten, wie der eidgenössische Daten­schutz­beauftragte in seinem Merkblatt zu «Wearables» festhält. «Diese ‹Always-On›-Architektur vernichtet jegliche Privatheit», schreibt die Digitale Gesellschaft.

Doch das stoppt den Verkauf von smarten Brillen nicht.

Aus rechts­staat­licher Sicht gibt es drei Antworten.

Erstens: Boykott. Die beste Reaktion wäre, wenn es wie vor zehn Jahren kaum Nachfrage gäbe, was das Angebot wieder zum Verschwinden brächte.

Zweitens: digitale Selbst­verteidigung. Bereits sind Apps wie «Nearby Glasses» oder «Antizuck» erhältlich. Diese benachrichtigen einen, wenn jemand im Umkreis von 100 Metern eine Aufnahme macht (sie sind allerdings auch fehleranfällig).

Und drittens: ein Verbot der Brillen, wie es Campax und auch die Digitale Gesellschaft fordern. Ausnahmen soll es für sehbehinderte Menschen und auch für die Industrie geben.

Darauf zu vertrauen, dass eine Smarte-Brille-Trägerin sich gesetzes­konform verhält und die Hälfte ihrer Funktionen deaktiviert, ist grenzenlos naiv. Was technisch vorhanden ist, wird genutzt. Wer fragt heute inmitten der Zürcher Bahnhof­strasse all die hundert vorbei­gehenden Passanten nach Erlaubnis bei einem Schnapp­schuss? Wohl niemand. Doch immerhin kann man beim Draufhalten eines Smartphones noch ausweichen oder das Gesicht verdecken. Die Aufzeichnung via Brille funktioniert unauffällig, geräuschlos und heimlich. Alle Menschen drumherum werden gegen ihren Willen mitgefilmt, ausgemessen und irgendwann auch identifiziert – ohne dass sie dies jemals erfahren.

Gemäss dem «AI Act» der EU ist die Echtzeit­gesichts­erkennung für die Privat­nutzung verboten. Konsequenter­weise müssten die Brillen somit verboten werden, weil der Missbrauch per Design eingebaut ist. Genau das fordert auch das deutsche Zentrum für Digitalrechte.

In der Schweiz ist die Diskussion über rote Linien bei der KI-Regulierung erst angelaufen. National­rätin Isabelle Chappuis hat in einer Interpellation gefragt, was der Bundesrat zu tun gedenkt. Antwort noch ausstehend.

Das Verbot für die private Nutzung soll jedoch keine Legitimation für das staatliche Gewalt­monopol sein.

Das Bundes­gericht hat vor knapp zwei Jahren ein Verbot für das Scannen von Auto­insassen via Kameras erteilt, was die Digitale Zivil­gesellschaft als nationales Verbot für biometrische Identifizierung interpretiert. Dennoch liebäugeln die kantonalen Polizei­korps und das Bundesamt für Polizei Fedpol mit Gesichts­erkennungs­technologien (auch wenn Städte wie Zürich, Lausanne, St. Gallen und der Kanton Basel-Stadt bereits ein Verbot verabschiedet haben). Der Zürcher Kantonsrat hat dem Regierungsrat sogar einen Freipass für Experimente mit biometrischer Gesichts­erkennung erteilt. Und auch bürgerliche Politiker forderten nach Ausschreitungen bei einer Palästina-Demo, die Kantons­polizeien mit Gesichts­erkennung auszustatten.

Ganz bestimmt reiben sich auch die Polizei­behörden der Deutsch­schweizer Kantone die Hände, wenn sie die jüngsten Schlag­zeilen des nördlichen Nachbar­bundes­landes lesen: Der baden-württem­bergische Innen­minister Hagel fordert nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day nun Gesichts­erkennung für den öffentlichen Raum – um gezielt Terroristen aufzuspüren.

Echtzeit­gesichts­erkennung im öffentlichen Raum startet eine Raster­fahndung aller Gesichter. Beim Treffer leuchten diese auf, gescannt werden jedoch alle. Und wer mitverfolgen will, wie sich die Überwachungs­ziele in einem westlichen Land verschieben, muss nur in die USA blicken. Dort stehen plötzlich nicht mehr nur Terroristinnen auf der Liste oder vermisste Opfer von Menschen­handel, die man mit KI schnell auffinden kann, sondern die versammelte Opposition des Weissen Hauses.

Es ist deshalb absolut unverständlich, wenn Medien wie der SWR folgendes Zitat von Innen­minister Hagel nicht einordnen, sondern einfach eins zu eins übernehmen: «Dabei soll es laut Ministerium aber nicht darum gehen, alle Menschen im öffentlichen Raum dauerhaft zu überwachen. Vielmehr soll die KI-Software gezielt nach bestimmten Personen suchen».

Fakt ist: Es gibt keine gezielte Überwachung oder gezielte Suche mittels Gesichts­erkennungs­technologien. Genauso wie man auch nicht ein «bisschen schwanger» sein kann. Betroffen sind immer alle Gesichter.

Es ist Zeit, für einmal sinnvolle Verbote und rote Linien in die Schweizer Verfassung zu schreiben. Gesichts­erkennung – privat und staatlich – gehört dazu.

Originalartikel hier erschienen: https://www.republik.ch/2026/08/31/ctrl-das-gruselige-comeback-der-smarten-brillen

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