Warum die Schweiz sich mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz vom liberalen Rechtsstaat verabschiedet.
Es ist nur 4 Jahre her, da wollte das eidgenössische Verteidigungsdepartement dem Nachrichtendienst ermöglichen, potenziell gewalttätige politische Akteure zu überwachen. Stand heute dürfen dessen Mitarbeiterinnen keine Personen aus politischen Gründen überwachen.
Der Aufschrei kam postwendend.
Kritiker befürchteten eine Neuauflage des Fichenskandals von 1989, bei dem der Geheimdienst belanglose Daten über unauffällige Bürgerinnen gesammelt hatte. Ausserdem wollte der Bundesrat den Schutz von Anwälten und Journalistinnen aufweichen – es wäre kein Tabu mehr gewesen, diese geschützten Berufsgruppen auszuspionieren. Die Reaktionen auf die Vernehmlassung vonseiten der Zivilgesellschaft fielen vernichtend aus.
Hinzu kam, dass sich der Nachrichtendienst gerade von einem weiteren Skandal erholte: Sein Ressort Cyber hatte von 2015 bis 2020 systematisch Randdaten (also Informationen, wer mit wem kommuniziert) des Fernmeldeverkehrs gesammelt, die dem Fernmeldegeheimnis unterstehen und einen strikten Genehmigungsprozess erfordert hätten – ohne die nötigen Bewilligungen einzuholen.
Die damalige Vorsteherin des Verteidigungsdepartements musste einen Rückzieher machen, der Entwurf für das neue Gesetz verschwand in der Schublade.
4 Jahre später ist die Welt eine andere.
Die geopolitischen Spannungen nehmen zu, Russland wird zu einer echten Bedrohung für ganz Europa. Der Nachrichtendienst warnt in seinem Lagebericht vor Spionage und Propaganda Russlands und Chinas. Der neue Verteidigungsminister Martin Pfister fordert in Zeitungsinterviews mehr Mittel und Kompetenzen.
Und holte das Papier von 2022 aus der Schublade, um ein paar kosmetische Änderungen anzubringen. In der Zwischenzeit haben die rechten Parteien ihre Dominanz im nationalen Parlament ausgebaut. Die Vorlage kommt nun diese Woche ins Parlament.
Die Revision enthält aus bürgerrechtlicher Sicht mehrere gravierende Punkte: Der Nachrichtendienst soll einen Freipass für die Datensammlung erhalten nach dem Credo «zuerst breit sammeln, dann gegebenenfalls aussortieren». Dabei soll er allerlei Informationen aus dem «Cyberraum» sammeln und aufbewahren können, wobei unklar ist, was darunter zu verstehen ist (etwa auch der an das Internet angeschlossene smarte Kühlschrank?).
Mit dem neuen Gesetz soll der Grundsatz, dass der Geheimdienst keine Informationen über die politischen Aktivitäten von Bürgerinnen sammeln darf, aufgeweicht werden – etwa mit der kryptischen Formulierung, dass Daten gesammelt werden dürfen, die zur «Beurteilung oder Steuerung von Quellen notwendig» seien.
Zwar liegt der Fokus auf gewalttätigem Extremismus und potenziellen Terroristen. Für die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz, eine Arbeitsgruppe mehrerer Organisationen wie etwa der Digitalen Gesellschaft, ist dennoch klar: Mit diesem Gesetz verabschiedet sich die Schweiz vom Ideal des liberalen Rechtsstaats und rutscht in einen Kontrollstaat ab, in dem politisches Engagement allein zu einer Verdachtsmeldung führen kann.
Sie argumentieren: Der Nachrichtendienst könnte bei der nächsten angekündigten Pro-Palästina-Demonstration Aktivistinnen als «gewalttätig-extremistisch» einstufen und beantragen, diese mit äusserst invasiven Massnahmen zu überwachen. Dazu gehören das Abhören von Telefonen, das Verwanzen von Räumen, das Durchsuchen von Räumen, das Eindringen in Computersysteme und die Überwachung von Mails.
Ausserdem will der Nachrichtendienst Ortungsgeräte ohne richterliche Genehmigung einsetzen können. Beim Einsatz eines Staatstrojaners muss die überwachte Person nicht oder nur verzögert informiert werden; für eine Verlängerung genügt das grüne Licht des Verteidigungsministers – das Bundesverwaltungsgericht, das heute unter anderem konsultiert werden muss, wird umgangen.
Schliesslich soll der Nachrichtendienst ein KI-Profiling betreiben und dafür Personenprofile aus vereinheitlichten Datenbanken erstellen können – angeblich nur für Personen mit hohem Risiko, gewalttätig zu werden. Unklar bleibt, wie lange die gesammelten «Arbeitsdaten» (so der Jargon für alle verwerteten Rohdaten) aufbewahrt werden.
Besonders stossend: Der Nachrichtendienst ignoriert die Judikative des Landes. Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich entschieden, dass die Kabelaufklärung in der praktizierten Form gegen die Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst.
Bei dieser Massnahme werden Datenpakete aus den Internetkabeln der Schweizer Telecomkonzerne umgeleitet und von Cybersoldaten in Zimmerwald analysiert. Das Gericht verlangte stärkere Garantien für den Schutz journalistischer Quellen und anderer Berufsgeheimnisse (zum Beispiel von Anwältinnen), klarere Regeln und Grenzen für die Überwachung. Doch der Nachrichtendienst scheint sich noch nicht aktiv mit dem Urteil auseinandergesetzt zu haben, im Gegenteil: Die Cybersoldaten sollen die relevanten Leitungen künftig selbst bei den Telecomkonzernen eruieren können (und sich nicht auf die Angaben von Swisscom, Salt und Co. verlassen müssen).
Die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz verweist zudem auf ein Bundesgerichtsurteil zum Luzerner Polizeigesetz von 2024, wonach der Einsatz algorithmischer Systeme einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff darstellt. Klare gesetzliche Schranken für solche Instrumente wie das KI-Profiling fehlen im Entwurf.
Es ist nachvollziehbar, dass der Nachrichtendienst moderne Methoden einsetzen möchte, um Terrorismus und Bedrohungen der nationalen Sicherheit zu bekämpfen. Dennoch wäre es fatal, ausgerechnet jetzt die Prinzipien des Rechtsstaats und der richterlichen Kontrolle zu schwächen.
Wie ein westlicher Staat ins Autoritäre kippen kann, zeigt sich gerade in den USA: Die dortigen ICE-Agenten ignorieren richterliche Genehmigungsprozesse, setzen nicht bewilligte Abhörantennen ein und beschaffen Standortinformationen bei Datenbrokerinnen, um Durchsuchungsbefehle zu umgehen.
Auch die Überwachung, Gesichtserkennung und die Registrierung von Aktivisten nehmen zu. So machte das Techmagazin «Wired» publik, dass die US-Regierung das Justizministerium angewiesen hat, gegen jeden vorzugehen, der «antiamerikanische», «antichristliche» und «antikapitalistische» Überzeugungen vertritt. Ausserdem stufen die Geheimdienste Demonstranten, die gegen die Verbreitung von KI-Technologien sind – etwa gegen den Bau neuer Rechenzentren –, als «technikfeindliche Extremistinnen» ein. Alle politischen Demonstrationen sollen damit neu überwacht und unter Strafe gestellt werden können.
Die Schweiz ist nicht die USA, wo sich die Behörden nicht mehr ans Gesetz halten. Und die aktuellen Razzien und Schikanen mögen ein Extrembeispiel sein, von dem wir vielleicht noch weit entfernt sind. Doch mit dem revidierten Nachrichtendienstgesetz droht ein ähnliches Szenario unkontrollierter Datensammelwut – der Aufbau einer Datenbank über politischen Aktivismus.
Nun könnte das Parlament korrigierend eingreifen – doch danach sieht es zurzeit nicht aus. Lediglich links-grüne Minderheiten fordern die Streichung einzelner Paragrafen.
Der Nachrichtendienst profitiert vom Zeitgeist.
Zuerst erschienen hier: https://www.republik.ch/2026/06/02/ctrl-der-nachrichtendienst-profitiert-vom-zeitgeist




