Schrems III in the making

Schrems III in the making

Das Supreme Court hat im Sinne Trumps entschieden…

Am Montag entschied der Oberste Gerichtshof der USA in der Rechtssache „Trump gegen Slaughter“, dass die US-amerikanische Federal Trade Commission („FTC“) nicht mehr unabhängig sein darf.

Die Datenschutzorganisation noyb (None Of Your Business) schreibt:

«Die EU wiederum hat sich in ihrer Entscheidung zum Datenverkehr zwischen der EU und den USA sage und schreibe 259 (!) Mal auf die Aufsicht durch die FTC gestützt.»

«In einer 180-Grad-Wende gegenüber der bisherigen Rechtsprechung hat die konservative Mehrheit am Obersten Gerichtshof der USA nun entschieden, dass die Unabhängigkeit der FTC verfassungswidrig ist. Dies folgt der «Unitary Executive Theory», wonach der US-Präsident die Macht über alle US-Behörden haben muss. Das Gericht erklärte alle US-Gesetze, die Behörden unabhängig machen, für verfassungswidrig. Da sich die EU auf die „Unabhängigkeit“ der FTC als Datenschutzbehörde stützte, ist die gesamte Struktur des EU-US Data Privacy Framework gerade zusammengebrochen.»

https://noyb.eu/de/us-supreme-court-just-blew-eu-us-data-transfers

Damit gibt es keine einzige unabhängige Behörde zur unabhängigen Prüfung des Datenverkehrs EU-USA mehr. Same same gilt für CH-USA.

Ein zentrales Fundament für die formellen Vereinbarungen mit den USA (Data Privacy Framework) bricht nun weg.

Auch wenn die FTC mit dem Abnicken von Selbstdeklarationen von Microsoft &CO auch vorher schon eine Farce war. Und Trump nach Amtsantritt bereits wichtige Teile des Abkommens ausser Kraft gesetzt hat, wie etwa die Entlassung von demokratischen Mitgliedern des „Privacy and Civil Liberties Oversight Boards“ PCLOB.

Nun wird noyb wohl ein drittes Mal vor den EuGH (europäischen Gerichtshof in Luxemburg) ziehen…

Die Organisation noyb schreibt:

«Die Kommission muss den EU-US-Deal aufheben. noyb hat ein formellen Brief an die Europäische Kommission geschickt und die Kommission darin aufgefordert das EU-US-Datenabkommen ordnungsgemäß aufzuheben. Politisch haben sich viele EU-Mitgliedstaaten bereits einem Ansatz der „digitalen Souveränität“ zugewandt und angekündigt, sich von US-Dienstleistern unabhängig zu machen. Auch einige US-Dienstleister bieten eine (mehr oder weniger) getrennte Datenverarbeitung für die EU an. Da die USA jedoch weiterhin massiven Druck auf die EU ausüben, den Fluss personenbezogener Daten aufrechtzuerhalten, wird noyb in den kommenden Wochen auch eine Klage einreichen. Das gibt dem EuGH die Möglichkeit, das derzeitige Abkommen für nichtig zu erklären. Ein solches Gerichtsverfahren dauert in der Regel aber zwei bis drei Jahre, bis eine endgültige Entscheidung vorliegt.»

Doch eventuell kommt es vorher schon zu einer Entscheidung…

Noch vor fast 2 Jahren (September 2025) entschied ein anderes EU-Gericht (erste Instanz) noch bei der Klage des Franzosen Philippe Latombe, die Nichtigkeitsklage des Data Privacy Framework abzuweisen.

Der Abgeordnete Latombe reichte beim erstinstanzlichen EU-Gericht eine Nichtigkeitsklage gegen das Datentransferabkommen zwischen der EU und den USA (Transatlantic Data Protection Framework) ein. Doch dieses schmetterte Latombes Anliegen ab.

Das Gericht vertrat zum Beispiel die Ansicht, dass der neue «Data Protection Court of Review» (DPCR) unabhängig sei – obwohl eine solche Unabhängigkeit nur durch eine präsidiale Executive Order und nicht durch ein Gesetz garantiert ist. Trump entliess damals sogar Leute deren Unabhängigkeit gesetzlich garantiert ist.

Latombe hat in der Zwischenzeit Rechtsmittel eingelegt und den Fall vor die nächsthöhere Instanz, den Europäischen Gerichtshof (EuGH), gebracht.

Der Entscheid steht noch aus.

Wie lange wohl X, Google, Microsoft etc. noch «legal» Daten von uns Europäer:innen verarbeiten dürfen…?

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