Die USA verlangen von fast allen Teilnehmerstaaten des Visa-Waiver-Programms – darunter fast der gesamten EU – ein neues bilaterales Abkommen, die sogenannte «Enhanced Border Security Partnership» (EBSP). Wer sich weigert, riskiert den Ausschluss aus dem Programm, wodurch die eigenen Bürger:innen wieder ein Visum für die USA bräuchten. Die Frist dafür läuft bis Ende 2026, wie ein ausführlicher Artikel von Netzpolitik.org zeigt.
Ein neuer, von der NGO Statewatch veröffentlichter Entwurf beweist: Zwar gibt es kleine Zugeständnisse – US-Abfragen sollen nur noch mit Fingerabdrücken möglich sein, nicht mehr per Gesichtsbild –, dafür wurde die Beschränkung auf «relevante» Datenbanken gestrichen, sodass der Zugriff insgesamt eher ausgeweitet als eingeschränkt wird.
Ausgelöst werden Abfragen von Seiten der USA schon bei vagen Verdachtsmomenten wie einer schlechten «Risikobewertung», angeblichen «kriminalpolizeilichen Erkenntnissen» oder unklaren Angaben bei der Einreise – auch Social-Media-Postings könnten künftig eine Rolle spielen.
Bei einem «Treffer» in der nationalen Polizeidatenbank der einreisenden Bürger:in schickt die angefragte Behörde einen Datensatz mit Name und Fingerabdrücken zurück, ergänzt um Angaben zu strafrechtlichen Verurteilungen, Gefahren für die nationale Sicherheit, terroristischen Bedrohungen oder Einwanderungsverstößen sowie gegebenenfalls Fotos. Von dort aus kann der Datenaustausch weitergehen: Sogar besonders sensible Daten zu ethnischer Herkunft, Religion, politischer Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben dürfen weitergegeben werden,
Während auf EU-Seite unabhängige Datenschutzbehörden eingebunden werden sollen, bleibt die Kontrolle in den USA laut Entwurf bei behördeninternen Stellen wie Inspekteur:innen oder Datenschutzbeauftragten – organisatorisch angesiedelt genau in den Behörden, die sie eigentlich beaufsichtigen sollen.
Genau an solchen Konstruktionen waren frühere Datentransferabkommen wie «Safe Harbor» und «Privacy Shield» vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert, beide nach Klagen von Max Schrems, wie Netzpolitik.org berichtet. Schrems selbst hält auch die neue «Grenzpartnerschaft» für rechtswidrig (gemäss Aussagen von Netzpolitik.org) und verweist zudem darauf, dass Betroffene in der Praxis oft keine wirksame Klagemöglichkeit in den USA hätten, wenn ihre Daten falsch verarbeitet würden.
Note: Die Daten sollen zur Identitäts- und Sicherheitsüberprüfung, aber auch zum «Screening» von Personen genutzt werden dürfen. Diese Formulierungen ermöglichen auch die automatisierte Analyse mit KI-basierten Systemen, wie sie US-Polizei- und Grenzbehörden mit Technik von Palantir und anderen Firmen eingeführt haben.
Sprich: Sobald die Daten bei US-Behörden wie ICE oder CBP ankommen, verarbeiten diese Behörden sie teilweise mit Software von Palantir. Sogar anschliessende «Entscheidungen mit erheblich nachteiligen Folgen» für die Betroffenen dürfen automatisiert erfolgen, wenn dies in den beteiligten Ländern zulässig ist. Das heißt, am Ende dieser Kette könnte theoretisch eine automatisierte, KI-gestützte Entscheidung stehen – etwa eine Einreiseverweigerung –, ohne dass ein Mensch sie im Detail geprüft hat.
Die Schweiz ist davon noch bisher verschont- aber natürlich will die USA genauso auch die Daten von einreisenden Schweizer:innen.
Die Anfrage bei Staatssekretariat für Migration SEM bestätigt dies:
«Wie andere EU-Länder wurde auch die Schweiz von den USA bezüglich EBSP angefragt. Diese Anfrage wird derzeit geprüft.
Angesichts der Assoziierung der Schweiz am Schengen-Abkommen ist ein koordiniertes Vorgehen mit der Europäischen Kommission und den Schengen-Mitgliedstaaten unerlässlich. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Datenübermittlung den Datenschutzstandards der Schweiz bzw. der EU entspricht.»
Kurz: Auch die Schweiz könnte bald auf Druck der USA ein «Enhanced Border Security Partnership»-Abkommen abschliessen (müssen). Und dann müssten fedpol und die kantonalen Polizeikorps auf Anfrage bei Einreise von Schweizer:innen ihre Datenbanken mit Schnittstellen öffnen.
Ein klares Veto würde es dafür von der Digitalen Gesellschaft geben. Co-Geschäftsführerin Rahel Estermann sagt dazu:
«Die Schweiz darf auf keinen Fall ein solches Abkommen mit den USA eingehen. Äusserst sensible Daten von uns gehören nicht in die Hände von Behörden, die sich nicht an den Rechtsstaat halten. Und stattdessen einen willkürlichen Überwachungsstaat mit Palantir und automatisierten Entscheiden aufbauen, den wir noch mit Daten von Schweizer:innen füttern würden.»




