Der Nachrichten­dienst profitiert vom Zeitgeist

Der Nachrichten­dienst profitiert vom Zeitgeist

Warum die Schweiz sich mit dem neuen Nachrichten­dienst­gesetz vom liberalen Rechts­staat verabschiedet.

Es ist nur 4 Jahre her, da wollte das eidgenössische Verteidigungs­departement dem Nachrichten­dienst ermöglichen, potenziell gewalt­tätige politische Akteure zu überwachen. Stand heute dürfen dessen Mitarbeiterinnen keine Personen aus politischen Gründen überwachen.

Der Aufschrei kam postwendend.

Kritiker befürchteten eine Neuauflage des Fichen­skandals von 1989, bei dem der Geheim­dienst belanglose Daten über unauffällige Bürgerinnen gesammelt hatte. Ausserdem wollte der Bundesrat den Schutz von Anwälten und Journalistinnen aufweichen – es wäre kein Tabu mehr gewesen, diese geschützten Berufs­gruppen auszuspionieren. Die Reaktionen auf die Vernehmlassung vonseiten der Zivil­gesellschaft fielen vernichtend aus.

Hinzu kam, dass sich der Nachrichten­dienst gerade von einem weiteren Skandal erholte: Sein Ressort Cyber hatte von 2015 bis 2020 systematisch Rand­daten (also Informationen, wer mit wem kommuniziert) des Fernmelde­verkehrs gesammelt, die dem Fernmelde­geheimnis unterstehen und einen strikten Genehmigungs­prozess erfordert hätten – ohne die nötigen Bewilligungen einzuholen.

Die damalige Vorsteherin des Verteidigungs­departements musste einen Rückzieher machen, der Entwurf für das neue Gesetz verschwand in der Schublade.

4 Jahre später ist die Welt eine andere.

Die geopolitischen Spannungen nehmen zu, Russland wird zu einer echten Bedrohung für ganz Europa. Der Nachrichten­dienst warnt in seinem Lagebericht vor Spionage und Propaganda Russlands und Chinas. Der neue Verteidigungs­minister Martin Pfister fordert in Zeitungs­interviews mehr Mittel und Kompetenzen.

Und holte das Papier von 2022 aus der Schublade, um ein paar kosmetische Änderungen anzubringen. In der Zwischen­zeit haben die rechten Parteien ihre Dominanz im nationalen Parlament ausgebaut. Die Vorlage kommt nun diese Woche ins Parlament.

Die Revision enthält aus bürger­rechtlicher Sicht mehrere gravierende Punkte: Der Nachrichten­dienst soll einen Freipass für die Daten­sammlung erhalten nach dem Credo «zuerst breit sammeln, dann gegebenen­falls aussortieren». Dabei soll er allerlei Informationen aus dem «Cyberraum» sammeln und aufbewahren können, wobei unklar ist, was darunter zu verstehen ist (etwa auch der an das Internet angeschlossene smarte Kühlschrank?).

Mit dem neuen Gesetz soll der Grundsatz, dass der Geheim­dienst keine Informationen über die politischen Aktivitäten von Bürgerinnen sammeln darf, aufgeweicht werden – etwa mit der kryptischen Formulierung, dass Daten gesammelt werden dürfen, die zur «Beurteilung oder Steuerung von Quellen notwendig» seien.

Zwar liegt der Fokus auf gewalttätigem Extremismus und potenziellen Terroristen. Für die NGO-Plattform Menschen­rechte Schweiz, eine Arbeits­gruppe mehrerer Organisationen wie etwa der Digitalen Gesellschaft, ist dennoch klar: Mit diesem Gesetz verabschiedet sich die Schweiz vom Ideal des liberalen Rechts­staats und rutscht in einen Kontroll­staat ab, in dem politisches Engagement allein zu einer Verdachts­meldung führen kann.

Sie argumentieren: Der Nachrichten­dienst könnte bei der nächsten angekündigten Pro-Palästina-Demonstration Aktivistinnen als «gewalttätig-extremistisch» einstufen und beantragen, diese mit äusserst invasiven Massnahmen zu überwachen. Dazu gehören das Abhören von Telefonen, das Verwanzen von Räumen, das Durch­suchen von Räumen, das Eindringen in Computer­systeme und die Überwachung von Mails.

Ausserdem will der Nachrichten­dienst Ortungs­geräte ohne richterliche Genehmigung einsetzen können. Beim Einsatz eines Staats­trojaners muss die überwachte Person nicht oder nur verzögert informiert werden; für eine Verlängerung genügt das grüne Licht des Verteidigungs­ministers – das Bundes­verwaltungs­gericht, das heute unter anderem konsultiert werden muss, wird umgangen.

Schliesslich soll der Nachrichten­dienst ein KI-Profiling betreiben und dafür Personen­profile aus vereinheitlichten Daten­banken erstellen können – angeblich nur für Personen mit hohem Risiko, gewalttätig zu werden. Unklar bleibt, wie lange die gesammelten «Arbeitsdaten» (so der Jargon für alle verwerteten Rohdaten) aufbewahrt werden.

Besonders stossend: Der Nachrichten­dienst ignoriert die Judikative des Landes. Das Bundes­verwaltungs­gericht hat nämlich entschieden, dass die Kabel­aufklärung in der praktizierten Form gegen die Bundes­verfassung und die Europäische Menschen­rechts­konvention verstösst.

Bei dieser Massnahme werden Datenpakete aus den Internet­kabeln der Schweizer Telecom­konzerne umgeleitet und von Cyber­soldaten in Zimmerwald analysiert. Das Gericht verlangte stärkere Garantien für den Schutz journalistischer Quellen und anderer Berufs­geheimnisse (zum Beispiel von Anwältinnen), klarere Regeln und Grenzen für die Überwachung. Doch der Nachrichten­dienst scheint sich noch nicht aktiv mit dem Urteil auseinander­gesetzt zu haben, im Gegenteil: Die Cyber­soldaten sollen die relevanten Leitungen künftig selbst bei den Telecom­konzernen eruieren können (und sich nicht auf die Angaben von Swisscom, Salt und Co. verlassen müssen).

Die NGO-Plattform Menschen­rechte Schweiz verweist zudem auf ein Bundes­gerichts­urteil zum Luzerner Polizei­gesetz von 2024, wonach der Einsatz algorithmischer Systeme einen schwer­wiegenden Grundrechts­eingriff darstellt. Klare gesetzliche Schranken für solche Instrumente wie das KI-Profiling fehlen im Entwurf.

Es ist nachvollziehbar, dass der Nachrichten­dienst moderne Methoden einsetzen möchte, um Terrorismus und Bedrohungen der nationalen Sicherheit zu bekämpfen. Dennoch wäre es fatal, ausgerechnet jetzt die Prinzipien des Rechts­staats und der richterlichen Kontrolle zu schwächen.

Wie ein westlicher Staat ins Autoritäre kippen kann, zeigt sich gerade in den USA: Die dortigen ICE-Agenten ignorieren richterliche Genehmigungs­prozesse, setzen nicht bewilligte Abhör­antennen ein und beschaffen Standort­informationen bei Daten­brokerinnen, um Durchsuchungs­befehle zu umgehen.

Auch die Überwachung, Gesichts­erkennung und die Registrierung von Aktivisten nehmen zu. So machte das Techmagazin «Wired» publik, dass die US-Regierung das Justiz­ministerium angewiesen hat, gegen jeden vorzugehen, der «antiamerikanische», «antichristliche» und «antikapitalistische» Überzeugungen vertritt. Ausserdem stufen die Geheim­dienste Demonstranten, die gegen die Verbreitung von KI-Technologien sind – etwa gegen den Bau neuer Rechenzentren –, als «technik­feindliche Extremistinnen» ein. Alle politischen Demonstrationen sollen damit neu überwacht und unter Strafe gestellt werden können.

Die Schweiz ist nicht die USA, wo sich die Behörden nicht mehr ans Gesetz halten. Und die aktuellen Razzien und Schikanen mögen ein Extrem­beispiel sein, von dem wir vielleicht noch weit entfernt sind. Doch mit dem revidierten Nachrichten­dienstgesetz droht ein ähnliches Szenario unkontrollierter Daten­sammelwut – der Aufbau einer Datenbank über politischen Aktivismus.

Nun könnte das Parlament korrigierend eingreifen – doch danach sieht es zurzeit nicht aus. Lediglich links-grüne Minderheiten fordern die Streichung einzelner Paragrafen.

Der Nachrichten­dienst profitiert vom Zeitgeist.

Zuerst erschienen hier: https://www.republik.ch/2026/06/02/ctrl-der-nachrichtendienst-profitiert-vom-zeitgeist

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