Solche Resonanz gibt es kaum je auf Schweizer Investigativrecherchen. Doch das Timing für die zweiteilige Serie zum Wirken des Unternehmens Palantir in der Schweiz, die wir am 8. und 9. Dezember 2025 veröffentlicht haben, hätte besser nicht sein können.
Das Unternehmen, das bis heute massgeblich von seinen beiden wichtigsten Gründern geprägt wird – dem frühen Trump-Unterstützer und Tech-Investor Peter Thiel und dem CEO Alex Karp –, steht momentan sehr häufig in den internationalen Schlagzeilen. Palantir entwickelt Software für zivile und militärische, geheimdienstliche sowie polizeiliche Zwecke und ist nicht irgendeine Firma. ICE macht mithilfe von Palantir-Produkten Jagd auf Migrantinnen in den USA. Die israelische Armee verwendet Palantir-Software, unter anderem auch für ihre Gaza-Offensive. Die britische Gesundheitsbehörde NHS hat während der Pandemie mit Palantir-Produkten ihre Datenanalyse betrieben und stützt sich seither weitestgehend auf die Tools aus den USA.
Der Palantir-CEO Alex Karp legt eine sehr aggressive Haltung gegenüber Europa an den Tag und wirkt wie ein Sprachrohr der trumpschen Anti-EU-Politik. Der Grosskonzern, einer der Weltmarktführer im digitalen Rüstungsbereich, pflegt zudem eine irritierend martialische, häufig menschenverachtend anmutende Rhetorik. Das Unternehmen wirbt mit seinen Fähigkeiten zur «Optimierung der kill chain».
Gemeinsam mit den Co-Autorinnen des WAV-Recherchekollektivs – Marguerite Meyer, Lorenz Naegeli, Balz Oertli und Jennifer Steiner – hat die Republik-Tech-Reporterin Adrienne Fichter auf der Basis von umfangreichen Gesuchen gemäss Schweizer Öffentlichkeitsgesetz herauszufinden versucht, ob, weshalb und in welcher Form die Schweizer Bundesbehörden in Kontakt standen mit dem umstrittenen Konzern. Anhand der von den Behörden zugänglich gemachten Dokumente konnte sie Palantirs sich über sieben Jahre erstreckende, vielfältige Aktivitäten rekonstruieren, um mit der Schweiz ins Geschäft zu kommen. Besonders brisant: Der Armeestab unterzog die Palantir-Produkte einer Evaluation und rät von der Verwendung von Palantir-Software ab. Der Armeestab schätzte das Risiko einer Datenweitergabe an die US-Regierung als zu hoch ein. Bedenken äusserte er auch bezüglich der mit Palantir verbundenen Reputationsrisiken.
Besonders diese Einschätzungen des Schweizer Armeereports werfen international hohe Wellen. Der «Guardian» und auch der österreichische «Standard» haben die Ablehnung thematisiert. Zahlreiche Finanzportale und Börsenmagazine haben die Story ebenfalls aufgenommen. Die Sprecherin des Chaos Computer Club Constanze Kurz hat die Recherche von WAV und Republik Ende Dezember am renommierten «Chaos Communication Congress» einem internationalen Publikum präsentiert.
Dieses grosse internationale Echo scheint dem US-Unternehmen zu missfallen. Die Irritation des Konzerns wäre nachvollziehbar: Sowohl geschäftlich als mehr und mehr auch ideologisch scheint Palantir aufs Engste mit der Trump-Regierung verbunden zu sein. Angesichts der zunehmenden Vertrauenskrise zwischen der US-Administration und den Führungsmächten der EU dürfte Palantirs Marktposition in Europa inzwischen deutlich fragiler geworden sein. Bald nach Erscheinen der Republik-Artikel verfasste das Unternehmen einen ausführlichen Blogbeitrag, in dem die Republik verschiedener Falschaussagen bezichtigt wird. Es ist nach unserer Kenntnis das erste Mal überhaupt, dass sich Palantir zu einem Medienbeitrag so ausführlich äussert.
Zwischen Weihnachten und Neujahr trat Palantir mit Gegendarstellungsforderungen an die Republik heran, die die Republik als unbegründet betrachtete und auf die sie deshalb nicht eintreten konnte.
Ende Januar erfolgte eine Gegendarstellungsklage von Palantir gegen die Republik, die nun beim Zürcher Handelsgericht hängig ist. Welche Funktion die Gegendarstellung im Schweizer Medienrecht erfüllt, was die Annahme oder die Ablehnung von Gegendarstellungsforderungen über die Wahrheit oder Falschheit von Sachverhalten aussagen, welche presseethischen Standards die Republik sich zu respektieren bemüht und wie sie konkret mit einer Reihe von älteren Gegendarstellungsforderungen umgegangen ist, wird in diesem Republik-Artikel aus dem Jahr 2021 geschildert.
Die Palantir-Recherche von WAV und Republik baut sehr weitgehend auf amtlichen Dokumenten auf, in die wir aufgrund des Schweizer Öffentlichkeitsgesetzes Einsicht nehmen konnten. Dazu gehören auch Memos, E-Mail-Verkehr, Korrespondenzen und Informationsmaterial über Produkte von Palantir selbst und teilweise bestehende Medienberichte, gegen deren Darstellungen Palantir nie Einspruch eingelegt hat. Nebst der Dokumentenanalyse sprachen wir mit verschiedenen Quellen – sowie mit Palantir-Kadern am Zürcher Sitz, die in der Recherche auch zu Wort kommen. Alle aus dem Gespräch verwendeten Zitate wurden vorgelegt und abgesegnet. Aus unserer Sicht hielten sich die Autorinnen an die hohen Standards für journalistische Arbeit, auf die die Republik und WAV sich verpflichten. Wie bei allen Republik-Artikeln wurde vor der Publikation ein gründlicher Faktencheck gemacht.
Fest steht, dass sämtliche natürlichen und juristischen Personen das Recht haben, Gegendarstellungen einzuklagen, wenn sie glauben, dafür gute Gründe zu haben. Das gilt selbstverständlich auch für Palantir. Die Republik ist der Überzeugung, dass eine faire medienrechtliche Regulierung der öffentlichen Debatte wichtig und richtig ist.
Fest steht auch: Die Tatsache, dass ein global agierender 300-Milliarden-Dollar-Konzern juristisch vorgeht gegen ein kleines Schweizer Medien-Start-up, sagt etwas aus darüber, wie gross die Irritationen, die die WAV- und Republik-Recherche ausgelöst hat, bei der Palantir-Führung sind. Und dass es zudem etwas aussagt über den Begriff von Öffentlichkeit und demokratischer Auseinandersetzung, der gepflegt wird bei einem Tech-Giganten, der weltweit Armeen, Geheimdienste und Polizeibehörden mit Software beliefert, die zur Überwachung, Kontrolle und Verfolgung von Bürgerinnen und Bürgern benutzt wird.
Das Urteil des Zürcher Handelsgerichts wird voraussichtlich in ein paar Wochen zu erwarten sein. Die Republik hat volles Vertrauen in die Unabhängigkeit der Schweizer Justiz.
Auch erschienen hier: https://www.republik.ch/2026/02/14/palantir-klagt-gegen-die-republik

